Herr Hövelmann, ich habe gelesen, dass der Pflegedienst geprüfte Pflegeberater beschäftigt. Was macht dieser und kann ich auch davon profitieren?
„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ Das bemerkte Heraklit von Ephesus bereits von rund 2500 Jahren. Besonders in unserem Gesundheitssystem tut sich viel. Das Sozialgesetzbuch SGB XI fordert, dass jeder Hilfs- und Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf eine umfassende und vor allem individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen erhält.
Inzwischen bedarf es deshalb einer grundsoliden Ausbildung zum/r gepr. Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI.
Ziel ist es, Ihnen Wege aufzuzeigen, Hilfsangebote kennenzulernen und die Versorgungssituation Pflegebedürftiger zu verbessern. Außerdem sollen Angehörige entlastet und häusliche Pflege gestärkt werden.
Wenn Sie persönlich auf weitere Pflege angewiesen sind oder einfach Fragen zum Thema haben, deren Beantwortung Ihre Pflegesituation verbessern könnte, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an. Wir sind für Sie da.
(Aus Bi us 82 • Dezember 2022)